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IBRRS 1998, 0457
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BGH, Urteil vom 05.11.1998 - III ZR 95/97
BGB § 675; AGBG § 9 BeZum Anspruch des ausgeschiedenen Teilnehmers an einem "Barter-System" auf Auszahlung des Barter-Guthabens (hier: zur Frage der Wirksamkeit einer AGB-Klausel der Systemzentrale, wonach die Auszahlung davon abhängt, daß das Treuhandkonto ausreichende Deckung aufweist).BGH, Urt. v. 5. November 1998 - III ZR 95/97 - OLG Karlsruhe LG Baden-Baden*)