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IBRRS 2017, 2055; IMRRS 2017, 1782
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DRK & Co. müssen korrekte Betreuung nachweisen

BGH, Urteil vom 11.05.2017 - III ZR 92/16

Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61, NJW 1962, 959 f. und vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69, NJW 1971, 241, 243).*)

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