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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 3271
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BGH, Urteil vom 07.09.2017 - III ZR 71/17
Der allgemeine Aufopferungsanspruch wegen eines hoheitlichen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit ist nicht auf den Ersatz materieller Schäden begrenzt, sondern umfasst auch nichtvermögensrechtliche Nachteile des Betroffenen (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, Urteil vom 13. Februar 1956 - III ZR 175/54, BGHZ 20, 61, 68 ff). (Rn. 9 ff.)*)