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IBRRS 2011, 0624; IMRRS 2011, 0456
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Lebensmittelrecht - Keine Staatshaftung für Hygienekontrollen bei Frischfleisch

BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 337/09

Eine Gemeinde, die in der Zeit zwischen 1991 und 1996 gesonderte Gebühren für Untersuchungen auf Trichinen und für bakteriologische Untersuchungen erhoben hat, hat nicht in einer einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründenden hinreichend qualifizierten Weise gegen Art. 5 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG und Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG verstoßen.*)

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