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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1798; IMRRS 2016, 1092
Allgemeines Zivilrecht
Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Vermittler muss über Provision aufklären
BGH, Urteil vom 23.06.2016 - III ZR 308/15
1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung.*)
2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.*)