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IBRRS 2002, 0018; IMRRS 2002, 0004
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - III ZR 296/00

Zur Frage, ob ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste in Anspruch genommen hat, eine Maklervergütung schuldet, wenn er dem Makler gegenüber nicht jede Provisionszahlung abgelehnt, sondern lediglich eine Vereinbarung über die genaue Provisionshöhe verlangt bzw. in Aussicht gestellt hat.

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