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IBRRS 2003, 0582; IMRRS 2003, 0199
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Enge wirtschaftliche Verflechtung mit dem Vertragsgegner

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 287/02

Auch bei enger wirtschaftlicher Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner seines Kunden (hier: des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage) kann ein von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen - auch als Vertrag zugunsten Dritter - vorliegen. Dafür genügt tatsächliche Kenntnis des Kunden von den die Verflechtung begründenden Umständen; Rechtskenntnis, daß der Makler keine echte Maklerleistung erbringen kann, ist nicht erforderlich.*)