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IBRRS 2016, 1993
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eigentumsverdrängende Planung: Verfassungswidrig ja oder nein?

BGH, Urteil vom 07.07.2016 - III ZR 28/15

1. Der Senat hegt nach wie vor Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 42 Abs. 2, 3 und § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB in den Fällen einer isolierten eigentumsverdrängenden Planung, kann jedoch die für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG erforderliche Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Normen nicht gewinnen (Abgrenzung zu BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98, IBRRS 2000, 0740; BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01, IBRRS 2002, 0911; BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06, IBRRS 2007, 3979 und BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10, IBRRS 2011, 3292).*)

2. § 717 Abs. 2 und 3 ZPO ist nicht entsprechend anwendbar, wenn eine nicht mehr anfechtbare Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird (Fortentwicklung von RGZ 91, 195).*)

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