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IBRRS 1998, 0373
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BGH, Urteil vom 08.10.1998 - III ZR 278/97

AGBG § 8, § 11 Nr. 5; BJagdG § 11 Abs. 1 Satz 3; NRWJagdG § 12Die Bestimmung in dem vorformulierten Text eines Vertrages über die Erteilung einer Jagderlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht, wonach der Erlaubnisinhaber als Teil des Gesamtentgelts eine bestimmte "Wildschadenspauschale" zu zahlen hat, unterliegt nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGBG.BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - III ZR 278/97 - OLG Köln LG Aachen*)

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