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IBRRS 2000, 0120
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 245/89
a Die planerische Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu Wohnzwecken ist als solche nicht rechtswidrig, wenn von dem Deponiegut keine Gesundheitsgefahren ausgehen.
b) Die plangebende Gemeinde kann jedoch verpflichtet sein, das Deponiegelände im Bebauungsplan zu kennzeichnen.
c) Diese Kennzeichnungspflicht hat nicht den Schutzzweck, den Bauherrn vor finanziellen Mehraufwendungen zu bewahren, die durch Aushub und Abtransport des Deponieguts verursacht werden können.