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IBRRS 2013, 0116; IMRRS 2013, 0088
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Amtshaftung bei Aufsichtspflichtverletzung durch Kindergarten

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 226/12

Beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, so kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der den Erzieherinnen der Kindertagesstätte obliegenden Aufsichtspflichten Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG geltend macht, die Beweislastregel des § 832 BGB zugute (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. März 1954 - III ZR 333/52, BGHZ 13, 25).*)

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