Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "III ZR 179/94" ODER "III ZR 179.94" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1996, 0310
Alle Sachgebiete
BGH, Urteil vom 07.03.1996 - III ZR 179/94
Der Senat bleibt bei seiner Rechtsauffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland aus dem Truppenabzugsvertrag mit der UDSSR (AAV) und dem hierzu ergangenen Ausführungsgesetz (AAV-AG) nicht für solche Belegungsschäden haftet, die vor dem 3. 10. 1990 entstanden sind. Insbesondere kann aus den Regelungen zur Erstattung von Belegungsschäden der NATO-Streitkräfte, hier Art. 8 III Finanzvertrag vom 23. 10. 1954 (FV), und dem NATO-Truppenstatut nichts anderes abgeleitet werden. (Leitsatz der Redaktion)*)