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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 1057
IT, EDV und Telekommunikation
Kündigung eines Telefonfestnetzanschlusses
BGH, Urteil vom 12.02.2009 - III ZR 179/08
Folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telefonfestnetzanschlüsse benachteiligt die Kunden nicht nach Treu und Glauben unangemessen:
"Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag."*)