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IBRRS 1998, 0265
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BGH, Urteil vom 09.07.1998 - III ZR 158/97
BGB §§ 276 Fa; 278Zur Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung eines Interessenten durch den Vermittler einer Kapitalanlage in Gestalt einer fremdfinanzierten Lebensversicherung.BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - III ZR 158/97 - OLG München LG München ILG München I Entsch. v. 8.2.96 - 26 0 16938/93OLG München Entsch. v. 7.11.96 - 1 U 2456/96III ZR 158/97*)