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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "III ZB 120/05" ODER "III ZB 120.05"
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IBRRS 2006, 1886; IMRRS 2006, 1173
Rechtsanwälte und Notare
Kostenersttung: Einzeltätigkeit d. nicht postulationsfähigen RA
BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - III ZB 120/05
1. Zur Abgrenzung eines Auftrags für "sonstige Einzeltätigkeiten" nach Nr. 3403 VV von einem umfassenden Verfahrensauftrag für ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof.*)
2. Betraut im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt mit einer Einzeltätigkeit, die auf eine Rücknahme der Beschwerde zielt, und sieht er von der Beauftragung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts ab, sind die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu erstatten.*)
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