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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "III ZB 46/13" ODER "III ZB 46.13"
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IBRRS 2014, 0497; IMRRS 2014, 0228
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Prozessuales
Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze erforderlich!
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 46/13
Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden. Er muss vielmehr zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.
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