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IBRRS 1977, 0017
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BGH, Urteil vom 04.07.1977 - II ZR 91/76
Übernimmt in einer von mehreren Erben zur Fortsetzung des Handelsgeschäfts des Erblassers gegründeten Kommanditgesellschaft einer von ihnen die Rechtsstellung des persönlich haftenden, geschäftsfuhrenden Gesellschafters allein, ohne daß er kapital- oder gewinnmäßig bevorzugt wird, so steht ihm im Zweifel, auch wenn ihm zunächst nur eine Geschäftsführervergütung in bestimmter Höhe zugebilligt wurde, eine "angemessene" Vergütung zu; die Gesellschafter sind daher bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse zu einer Anpassung nach "billigem Ermessen" verpflichtet.*)