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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2553
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung eines Gründungsgesellschafters

BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12

Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.*)

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