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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 2332; IMRRS 2010, 1708
ProzessualesProzessuales
Ausübung der Klagebefugnis unterliegt der Treuepflicht

BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 69/09

Die actio pro socio hat ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis und ist Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters. Die Ausübung der Klagebefugnis unterliegt daher der gesellschafterlichen Treuepflicht und kann sich unter diesem Blickwinkel nach den konkreten Gesellschaftsverhältnissen, zu denen auch das Verhalten des sich auf die Befugnis berufenden Gesellschafters gehört, als rechtsmissbräuchlich darstellen.*)

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