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IBRRS 1998, 0293
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BGH, Urteil vom 23.07.1998 - II ZR 286/97
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEILII ZR 286/97Verkündet am: 23. Juli 1998Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstellein dem RechtsstreitLugÜ Art. 17 Abs. 1, 4; ZPO § 38 Abs. 1Vereinbaren im Inland ansässige (kaufmännische) Parteien einen ausländischen Gerichtsstand nur im Interesse einer von ihnen, bleibt diese zu einer Inlandsklage unabhängig davon berechtigt, ob hier Art. 17 LugÜ oder § 38 ZPO anzuwenden ist.BGH, Urt. v. 23. Juli 1998 - II ZR 286/97 - OLG Hamm LG Bielefeld*)