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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 1299; IMRRS 2003, 0487
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verfahrensrecht - Verantwortung des RA für unterschriebenes Schriftstück

BGH, Urteil vom 31.03.2003 - II ZR 192/02

Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes.*)

Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".*)

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