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IBRRS 2008, 0382; IMRRS 2008, 0258
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Anspruch auf Zinsen bei unerlaubter Handlung?

BGH, Urteil vom 26.11.2007 - II ZR 167/06

Wer durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen.*)

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