Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "II ZR 99/98601" ODER "II ZR 99.98601" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1999, 0944
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 22.02.1999 - II ZR 99/98601
1. Auch bei gewillkürter Schriftform muß, wenn derVertrag unter Abwesenden geschlossen wird, die Annahmeerklärung dem Antragenden zugehen. Eine Ausnahmegilt nach § 151 Satz 1 BGB nur dann, wenn das Geschäftfür den Empfänger des Vertragsangebots lediglich vor-teilhaft ist, nach der Verkehrssitte aus sonstigen Gründennicht zu erwarten ist oder wenn der Antragende auf den Zugang der Erklärung der Annahme verzichtet hat.*)
(Leits. des Bearb.)*)
2. Aus dem Fehlen des "Vorbehalts" der Notwendigkeiteiner Annahmeerklärung der Gegenseite in einem schriftlichen Vertragsangebot läßt sich ein Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht ableiten. (Leits. des Senates)*)