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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0261
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BGH, Urteil vom 02.07.1998 - I ZR 77/96
Die Luxusklasse zum NulltarifZugabeVO § 1 Abs. 1Mit der Werbeaussage für ein Neufahrzeug "Sie zahlen nur den Basispreis. Wir zahlen alle Extras" wird keine unzulässige Zugabe i.S. von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angekündigt, wenn der Verkehr aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung erkennt, daß nur ein Sondermodell zu einem einheitlichen Preis und nicht ein Basismodell, zu dem die in der Anzeige genannten Extras frei wählbar sind, beworben wird.BGH, Urt. v. 2. Juli 1998 - I ZR 77/96 - OLG Hamm LG Essen*)