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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 0586; IMRRS 2010, 0362
Wettbewerbsrecht
Steuerberater - Zulässige Aufmerksamkeitswerbung
BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 77/07
1. Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen.*)
2. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung und verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 57a StBerG, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.*)