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IBRRS 2008, 0012; IMRRS 2008, 0008
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit einer Anschlussrevision

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 74/05

Auch unter der Geltung des § 554 ZPO ist eine Anschlussrevision unzulässig, wenn sie einen Lebenssachverhalt betrifft, der mit dem von der Revision erfassten Streitgegenstand nicht in einem unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang steht (Fortführung von BGHZ 148, 156, 159).*)

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