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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 4139; IMRRS 2010, 3043
Verbraucherrecht
Bereitstellen von Informationen im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 66/08
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.*)