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IBRRS 2009, 0116
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Berechnung des Schaden bei Verletzung des Urheberrrechts

BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 6/06

Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat.*)

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