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IBRRS 1989, 0254
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BGH, Urteil vom 14.12.1989 - I ZR 56/88

1. Zur Frage der fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen durch den Urheber aufgrund von persönlichen Zerwürfnissen, die ihre Grundlage in einem gleichzeitig mit der Übertragung der Verlagsrechte abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zwischen Urheber und Verlag haben.*)

2. Liegt nur in der Person eines Miturhebers ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines Musikverlagsvertrages vor, so können grundsätzlich sämtliche Miturheber als Gesamthandsgemeinschaft die Kündigung aussprechen.*)

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