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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 1609
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Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 38/00
Zur Frage der Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags.
a) Ein Bündel von Werbebeigaben im Gesamtwert von 1,75 DM, zu dem Reklamegegenstände und Warenproben gehörten, war als geringwertige Kleinigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Buchst. a ZugabeVO anzusehen.
b) Zugaben, die nach der (aufgehobenen) Zugabeverordnung ausdrücklich erlaubt waren, sind ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.*)