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IBRRS 2002, 0855; IMRRS 2002, 0371
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Teilunterwerfung

BGH, Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 296/99

a) Eine Teilunterwerfung beinhaltet nur dann das Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages im übrigen, wenn dies in der Erklärung unmißverständlich zum Ausdruck kommt.*)

b) Die Annahme einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung läßt den weiterreichenden Unterlassungsanspruch grundsätzlich unberührt.*)

c) Die Übersendung einer Unterwerfungserklärung beinhaltet nur dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat.*)

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