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IBRRS 2013, 2540
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Geschmacksmuster veröffentlicht: Kein Indiz für Inhaberschaft!

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 23/12

Die Partei, die Rechte aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ableitet, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie Inhaberin des Rechts nach Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV ist. Zu ihren Gunsten streitet keine Vermutung für die Inhaberschaft, wenn sie das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich gemacht hat.*)

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