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IBRRS 2008, 2503; IMRRS 2008, 1481
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 221/05

Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).*)

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