Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "I ZR 211/98" ODER "I ZR 211.98"


1 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1833
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Markenrecht - Fehlende Schutzwürdigkeit von Werktiteln bei Verwechslungsgefahr

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - I ZR 211/98

a) Werktitel, die von Haus aus mangels hinreichender Unterscheidungskraft oder wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht schutzfähig sind, können den Schutz der §§ 5, 15 MarkenG in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb der angesprochenen Kreise durchgesetzt sind.*)

b) Besteht die Übung, als Titel für eine bestimmte Werkkategorie - hier: Nachrichtensendungen im Fernsehen - eine nur wenig unterscheidungskräftige Bezeichnung zu wählen, die über den Charakter der Sendung Auskunft gibt, ist bei der Bemessung des Schutzumfangs solcher Werktitel oder entsprechender Marken - mögen sie auch durchgesetzt, bekannt oder sogar berühmt sein - das schutzwürdige Interesse der Wettbewerber zu berücksichtigen, für ihre Werke oder Leistungen ebenfalls eine "sprechende" Kennzeichnung zu wählen. Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 2 und des § 15 Abs. 2 MarkenG geschieht dies durch eine sachgerechte Handhabung des Merkmals der Verwechslungsgefahr sowie durch § 23 Nr. 2 MarkenG; bei bekannten Werktiteln oder Marken kann ein solches berechtigtes Interesse dazu führen, daß das Merkmal "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu verneinen ist.*)

Dokument öffnen Volltext