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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0728; IMRRS 2012, 0534
Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Registrierte Domain kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 I BGB
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 187/10
1. Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.*)
2. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.*)