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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "I ZR 172/11" ODER "I ZR 172.11" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3645
Urheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Adword-Anzeige: Marke als Schlüsselwort ausgewählt: Verletzung!
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 172/11
1. Die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers kann eine Markenverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst, c GMV sein.*)
2. Eine Verletzung der bekannten Marke im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst, c GMV kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Werbende Nachahmungen von Waren des Inhabers dieser Marke anbietet oder die mit der bekannten Marke versehenen Waren in einem negativen Licht darstellt. Wird dagegen eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen des Inhabers der bekannten Marke vorgeschlagen, ohne Funktionen der Marke zu beeinträchtigen, ist davon auszugehen, dass eine solche Benutzung grundsätzlich nicht "ohne rechtfertigenden Grund" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst, c GMV erfolgt (im Anschluss an EuGH, GRUR 2011, 1124 Rn. 90 f. - Interflora).*)