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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "I ZR 134/08" ODER "I ZR 134.08" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 2952; IMRRS 2011, 2121
Allgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Folgeauflagen in Verlagsvertrag / Übersetzervertrag
BGH, Urteil vom 03.02.2011 - I ZR 134/08
1. Das Recht des Verlegers, Folgeauflagen eines Werkes zu veranstalten, kann sich auch ohne ausdrückliche Erwähnung aus dem Gesamtinhalt des Verlagsvertrages ergeben.*)
2. § 17 Satz 3 VerlG ist auch auf Übersetzungsverträge anwendbar.*)
3. Der Verleger kann der ihn treffenden Last, eine Neuauflage zu veranstalten, auch dadurch nachkommen, dass er eine Taschenbuch- oder eine Sonderausgabe herausgibt. Dem steht es gleich, wenn er die Taschenbuch- oder Sonderausgabe nicht im eigenen, sondern in einem anderen Verlag veranlasst.*)