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IBRRS 2008, 2300
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Schutz von aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnung

BGH, Urteil vom 30.01.2008 - I ZR 134/05

Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufigkeit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (Abgrenzung zu BGH GRUR 1979, 642, 643 Billich; GRUR 1991, 472, 473 Germania; BGHZ 130, 276, 278 Torres).*)

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