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IBRRS 1997, 0110
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BGH, Urteil vom 04.12.1997 - I ZR 125/95
Gelenk-Nahrung LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 1Das Werbeverbot des § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG greift nicht nur dann ein, wenn eine bestimmte Krankheit konkret benannt wird; vielmehr kann die Angabe bloßer Symptome ausreichen, wenn diese entweder für sich betrachtet einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen oder wenn sie so deutlich sind, daß zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher sie ohne weiteres mit einer bestimmten Erkrankung verbindet.BGH, Urt. v. 4. Dezember 1997 - I ZR 125/95 - Kammergericht LG Berlin*)