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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 1688; IMRRS 2012, 1241
Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur Widerrufsbelehrung gemäß § 312c Abs. 1 BGB
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 123/10
1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.*)
2. Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.*)