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IBRRS 2013, 4309; IMRRS 2013, 2066
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Transportrecht - CIM-Vertrag anwendbar: Primäre Transportleistung über Schiene!

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - I ZR 115/12

Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)

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