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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1996, 0154
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BGH, Urteil vom 07.06.1996 - I ZR 114/94

1. Während der allgemeinen Ladenschlußzeiten dürfen an Tankstellen keine Blumen verkauft werden.*)

2. Das Privileg des Blumenverkaufs an Sonn- und Feiertagen gilt nur für solche Verkaufsstellen, die nach dem Umfang desAngebots die Gewähr dafür bieten, den typischen an Sonn- und Feiertagen anfallenden Bedarf befriedigen zu können.*)

3. Zur Schrankengleichheit in Fällen des Vorsprungs durch Rechtsbruch.*)

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