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IBRRS 2003, 0253
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Unlautere Werbung durch blickfangmäßige Herausstellung

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - I ZR 110/00

Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.*)

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