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IBRRS 1998, 0653
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BGH, Urteil vom 17.12.1998 - I ZR 106/96

BGB § 242 BcZur Frage der Wirksamkeit der vom Franchisenehmer ausgesprochenen fristlosen Kündigung eines noch etwa zehn Wochen laufenden Franchise-Vertrages, in dem die Franchisegeberin sich hauptsächlich zur Organisation und Unterhaltung eines Transport- und Distributionssystems für im Kühlverkehr zu befördernde Lebensmittel verpflichtet hatte, während der Franchisenehmer im wesentlichen die Verpflichtung oblag, für ein bestimmtes Gebiet die Tätigkeiten einer Verteiler- und Umladestation wahrzunehmen.BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 - I ZR 106/96 - OLG München LG München I*)

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