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Beste Treffer:
IBRRS 2017, 1256
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BGH, vom 03.11.2016 - I ZR 101/15

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BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - I ZR 101/15

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BGH, Beschluss vom 09.03.2016 - I ZR 101/15

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1256
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BGH, vom 03.11.2016 - I ZR 101/15

1. Werden mehrere Beklagte auf markenrechtlicher Grundlage auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und Abmahnkosten in Anspruch genommen und tritt hinsichtlich eines der Beklagten die Unterbrechung des Prozesses gemäß § 240 ZPO ein, darf hinsichtlich der anderen Beklagten ein Teilurteil ergehen.*)

2. Über eine auf Nichtigerklärung der Klagemarke gerichtete Widerklage mehrerer Beklagter darf, wenn der Prozess gegen einen der Beklagten gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist, hinsichtlich der anderen Beklagten durch Teilurteil entschieden werden.*)

3. Bei der Beurteilung, ob der Verkehr die Verwendung eines Zeichens nicht als markenmäßig wahrnimmt, weil er dem Zeichen infolge einer vor der beanstandeten Handlung erfolgten Gewöhnung nur eine rein beschreibende Bedeutung entnimmt, hat eine Zeichenverwendung außer Betracht zu bleiben, gegen die der Markeninhaber vorgegangen ist. *)

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BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - I ZR 101/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, Beschluss vom 09.03.2016 - I ZR 101/15

ohne amtlichen Leitsatz

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