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IBRRS 2009, 3165
Urheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung im Sinne des MarkenG
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 94/06
1. Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen.*)
2. Für die Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wort-/Bildzeichens nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein gegenüber dem reinen Wortzeichen geringerer Durchsetzungsgrund ausreichen.*)