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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1989, 0626
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BGH, Beschluss vom 12.10.1989 - I ZB 3/89
1. Im Falle der Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist beginnt die Wiedereinsetzungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können.*)
2. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vermag die fristgerechte Nachholung der Begründung nicht zu ersetzen.*)