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IBRRS 2012, 1807; IMRRS 2012, 1326
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ist die sog. Zinsschranke verfassungsgemäß?

BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der sog. Zinsschranke unterworfen werden.*)

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