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IBRRS 1968, 0234
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BGH, Urteil vom 26.06.1968 - I ZR 55/66

Bei der Frage, ob der Zeicheninhaber trotz langjähriger Nichtbenutzung eines Vorratszeichens im Inland ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Zeichenschutzes hat, kann auch von Bedeutung sein, daß dasselbe Zeichen von ihm in angrenzenden ausländischen Staaten schon längere Zeit in größerem Umfang benutzt wird. Ein solches Interesse kommt insbesondere bei Warenzeichen für medizinische Erzeugnisse in Betracht.*)

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