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IBRRS 1998, 0070
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BGH, Urteil vom 22.01.1998 - I ZR 113/95
SAM MarkenG § 28 Abs. 1 § 28 Abs. 1 MarkenG enthält eine Vermutungsregelung dahingehend, daß im Regelfall im gerichtlichen Verfahren zum Nachweis der materiellen Berechtigung die Vorlage der Registereintragung ausreicht. Dem Gegner bleibt es unbenommen, die Vermutung zu entkräften.WZG § 8 Abs. 1 F: 2. Januar 1968Zur rechtswirksamen Übertragung einer IR-Marke unter der Geltung von § 8 Abs. 1 WZG F: 2. Januar 1968.BGH, Urt. v. 22. Januar 1998 - I ZR 113/95 - OLG München LG München I*)